Stichwahl bleibt!

Bild: colourbox /spd.de

Klatsche für die Landesregierung vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof.

Die Stichwahl bei der Kommunalwahl in NRW muss bleiben. Das hat der NRW Verfassungsgerichtshof in Münster entschieden. Laut dessen heutigen Urteils war die Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen verfassungswidrig und mit der Landesverfassung nicht vereinbar.

In der Urteilsbegründung heißt es u.a., dass für die Wahl der Bürgermeister und Landräte neben der demokratische Legitimation auch die Höhe des Zustimmungsgrades von Bedeutung sei. Der Gesetzgeber habe bei der Analyse der vergangenen Wahlen versäumt die bedeutsame zunehmende Zersplitterung der Parteienlandschaft in den Blick zu nehmen. Daraus resultiert, dass die relative Mehrheit im ersten Wahlgang extrem weit weg von der absoluten Mehrheit sein kann.

…  eine schallende Ohrfeige für die NRW-Regierung und Ministerpräsident Armin Laschet. Ein Sieg für die Demokratie