SPD: Veränderungen der Kliniklandschaft Soest

Bild: Alfred Gewohn

Der Bürger spricht mit.

Der SPD Ortsverein hat als demokratische Basisorganisation zahlreiche Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern geführt.

 

Die SPD teilt diese Positionen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger.

 

  1. Entscheidend für die Bevölkerung unserer Stadt, insbesondere die Patientinnen und Patienten, ist eine bedarfsgerechte Versorgung mit Krankenhausleistungen der allgemeinen und ambulanten Medizin (vgl. § 3 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der KlinikumStadtSoest gGmbH). Auch der Katholische Hospitalverbund Hellweg, zu dem das Marienkrankenhaus gehört, stellt u.a. die hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung in den Mittelpunkt seines Handelns (vgl. Internetauftritt smk.hospitalverbund.de, Abfrage 28.3.19).

 

  1. Bei parallel vorgehaltenen Abteilungen wird die Auswahlmöglichkeit für die Patienten zwischen zwei Krankenhäusern am Ort bisher als positiv angesehen; beide Häuser bieten eine Versorgung durch vernetzte Abteilungen.

 

  1. Viele Bürgerinnen und Bürger sehen allerdings die Zukunft in einem größeren „einhäusigen“ Krankenhaus, das die Leistungen des KlinikumStadtSoest und des Marienkrankenhauses zusammenfasst.

 

  1. Entscheidend ist für die Bevölkerung dabei der Versorgungsaspekt. Die Bevölkerung erwartet ein Generationenkrankenhaus, das ein komplettes „vernetztes“ Spektrum eines Krankenhauses der regionalen Bedeutung anbietet.

 

  1. Da die Bürgerinnen und Bürger dem Versorgungsaspekt vorrangige Bedeutung beimessen, sind sie bereit, diesen zu finanzieren. Sie wissen, dass dort, wo wichtige Abteilungen nicht kostendeckend geführt werden können, Quersubventionierungen innerhalb des Hauses notwendig werden; dies kann für die Abt. Gynäkologie (Frauenheilkunde), Pädiatrie (Kinderheilkunde), Geriatrie (Altersmedizin) in Betracht kommen.

 

  1. Die Bürgerinnen und Bürger sind sich bewusst, dass für ein Zusammengehen zweier so großer und unterschiedlicher Einheiten sehr schwierige rechtliche, finanzielle und organisatorische und personelle Fragen zu klären sind. Sie erwarten – wie auch geplant – dass Krankenhausexperten eingeschaltet werden, die die Vorteile, aber auch eventuelle Nachteile, einer „Einhäusigkeit“ herausarbeiten.

 

  1. Insoweit verlangen sie von den zuständigen Gremien beider Häuser ein kompromissbereites Verhandeln. Von beiden Häusern erwarten sie eine Offenlegung der versorgungswirtschaftlichen Situation, also auch des Katholischen Hospitalverbundes.

 

  1. Solange der Zusammenschluss des KlinikumStadtSoest und des Marienkrankenhauses nicht hergestellt ist, erwartet die Bevölkerung einen kompletten Fortbestand beider bewährter Häuser.

 

  1. Wegen des großen Interesses in der Bevölkerung sollte der Bürgermeister zu einer Einwohnerversammlung einladen, wenn das Gesamtkonzept der Einhäusigkeit „steht“ und rechtliche Vorgaben die Information der Bevölkerung zulassen (vgl. § 23 Gemeindeordnung NRW). In einer Einwohnerversammlung können die im Rat vertretenen Parteien ihre jeweiligen Positionen zu einem „einhäusigen“ Krankenhaus transparent darstellen.

 


 

Der SPD Ortsverein erinnert in diesem Zusammenhang an zwei wichtige zwingende gesetzliche Erfordernisse beim Zusammenschluss beider Krankenhäuser:

 

  1. Kein Verschenken kommunalen Vermögens“.
    Die Stadt Soest muss einen wirtschaftlichen Gegenwert bei Einbringung des KlinikumStadtSoest in den Katholischen Klinikverbund erhalten (vgl. § 90 GO NRW).
  2. Ein Aufsichtsrat ist zu bilden, in dem die Stadt einen angemessenen Einfluss hat (vgl. § 107 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW).

 

Der SPD Ortsverein weist daraufhin, dass die Stadt als öffentlich-rechtliche Körperschaft bei Betreiben eines Krankenhauses dem Grundgesetz und gesetzlichen Regelungen gegenüber enger verpflichtet ist, als eine Katholische Einrichtung, die Eigenrechte in Anspruch nehmen darf (vgl. Art. 140 Abs. 3 Grundgesetz). Die Stadt hat darauf zu achten, dass die öffentlich – rechtlichen Verpflichtungen der Stadt bei einem Zusammenschluss der beiden Krankenhäuser beachtet werden, u.a. bei den Arbeitnehmerrechten und bei den Leistungsangeboten.

 

Prof. Dr. Dirk Bruns, Pressesprecher des SPD Ortsvereins